Das sollten Sie wissen
- Lassen Sie Handwerker in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, können Sie 20 % des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien können Sie hinzurechnen.
- Die Summe von bis zu 1.200 Euro im Jahr können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
- Staatlich gefördert werden nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.
- Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine korrekte Quittung einreichen.
- Sie können die Steuersubvention mit anderen Vorteilen kombinieren, z. B. mit dem Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für die Beschäftigung einer 450-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt.
- Als Mieter können Sie Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen. Für Vermieter gelten hingegen andere Regeln.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/handwerkerkosten